Wirtschaftsmediation
In vielen Fällen lassen sich wirtschaftsrechtliche Konflikte effizienter und nachhaltiger durch eine Mediation lösen als in einem langwierigen Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Konfliktparteien auch über den konkreten Streit hinaus miteinander verbunden sind – etwa als Gesellschafter eines gemeinsamen Unternehmens oder im Rahmen langfristiger Vertragsbeziehungen wie Liefer- oder Kooperationsverträgen sowie Miet- oder Anstellungsverhältnissen.
Ich bin regelmäßig als Wirtschaftsmediator tätig. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten – des Mediators – freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts erarbeiten (vgl. § 1 Abs. 1 MediationsG). Anders als im gerichtlichen Verfahren behalten die Beteiligten die Kontrolle über den Prozess und das Ergebnis.
Vorteile der Mediation
Die Vorteile der Mediation liegen auf der Hand:
- Vermeidung langwieriger Gerichtsstreitigkeiten und instanzenreicher Verfahren
- Deutliche Kosten- und Zeitersparnis
- Erhalt und häufig sogar Verbesserung bestehender Geschäftsbeziehungen
- Vertraulichkeit des Verfahrens und Schutz sensibler Unternehmensinformationen
- Hohe Erfolgsquote, insbesondere bei frühzeitiger Durchführung des Mediationsverfahrens
Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden Gesellschafterstreitigkeiten sowie Mediationen bei Konflikten im Anschluss an M&A Transaktionen. Im Rahmen der Mediation unterstütze ich die Parteien auf Wunsch dabei, ihre Verhandlungs- und Nichteinigungsalternativen realistisch einzuschätzen und tragfähige, rechtlich umsetzbare Lösungen zu entwickeln, die eine interessengerechte und zukunftsfähige Konfliktbeilegung ermöglichen.